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Osterholz 
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Kulturkompass - traditionell oder modern?

Basierend auf Daten aus 15 Bewertungen schätzen Mitarbeiter bei Lebenshilfe Osterholz die Unternehmenskultur als ausgeglichen zwischen traditionell und modern ein, während der Branchendurchschnitt in Richtung modern geht. Die Zufriedenheit mit der Unternehmenskultur beträgt 2,5 Punkte auf einer Skala von 1 bis 5 basierend auf 25 Bewertungen.

Traditionelle
Kultur
Moderne
Kultur
Lebenshilfe Osterholz
Branchendurchschnitt: Bildung

Wie ist die Kultur bei deinem Arbeitgeber?

Nutze deine Stimme und verrate uns, wie die Unternehmenskultur deines Arbeitgebers wirklich aussieht.

Die vier Dimensionen von Unternehmenskultur

Die Unternehmenskultur kann in vier wichtige Dimensionen eingeteilt werden: Work-Life-Balance, Zusammenarbeit, Führung und strategische Ausrichtung. Jede dieser Dimensionen hat ihren eigenen Maßstab zwischen traditionell und modern.

Work-Life Balance
JobFür mich
Umgang miteinander
Resultate erzielenZusammenarbeiten
Führung
Richtung vorgebenMitarbeiter beteiligen
Strategische Richtung
Stabilität sichernVeränderungen antreiben
Lebenshilfe Osterholz
Branchendurchschnitt: Bildung

Die meist gewählten Kulturfaktoren

15 User haben eine Kulturbewertung abgegeben. Diese Faktoren wurden am häufigsten ausgewählt, um die Unternehmenskultur zu beschreiben.

  • Mitarbeiter kleinhalten

    FührungTraditionell

    47%

  • Kunden aus dem Fokus verlieren

    Strategische RichtungTraditionell

    47%

  • Kooperieren

    Umgang miteinanderModern

    47%

  • Mitarbeiter unangemessen kritisieren

    FührungTraditionell

    40%

  • Spaß und Freude haben

    Work-Life BalanceModern

    40%

  • Mitarbeiter unter Leistungsdruck setzen

    Work-Life BalanceTraditionell

    40%

Kommentare zur Unternehmenskultur aus unseren Bewertungen

Hast du gewusst, dass es 6 Fragen zur Unternehmenskultur gibt, wenn du einen Arbeitgeber auf kununu bewertest? Hier sind die neuesten dieser Kommentare.

1,0
ArbeitsatmosphäreEx-Angestellte/r oder Arbeiter/in

Die Arbeitsatmosphäre war geprägt von hoher Fluktuation, mangelnder Wertschätzung und einer Arbeitsbelastung, die über die Grenzen des Zumutbaren hinausging. Es fehlte an einem professionellen Konfliktmanagement, und Beschwerden über Missstände wurden nicht ernst genommen. Eine strukturierte Einarbeitung neuer Mitarbeitender war kaum gegeben, was die Qualität der Betreuung erheblich beeinträchtigte.

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1,0
KommunikationEx-Angestellte/r oder Arbeiter/in

Während der Betriebsrat in die meisten Entscheidungsprozesse einbezogen wurde, geschah dies nicht in ausreichendem Maße mit dem Bewohnerbeirat, obwohl dies gemäß den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich gewesen wäre. Die Mitsprache- und Beteiligungsrechte der betreuten Personen wurden dadurch erheblich eingeschränkt. Zudem wurden wichtige Informationen oft nicht rechtzeitig oder gar nicht weitergegeben.

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1,0
KollegenzusammenhaltEx-Angestellte/r oder Arbeiter/in

Der Kollegenzusammenhalt litt unter der hohen Belastung und der mangelnden Unterstützung durch die Führungsebene. Obwohl Mitarbeitende versuchten, sich gegenseitig zu helfen, führte die strukturelle Überforderung zu Resignation und innerer Kündigung.

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1,0
Work-Life-BalanceEx-Angestellte/r oder Arbeiter/in

Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten gemäß Arbeitszeitgesetz (§ 5 ArbZG) wurden regelmäßig unterlaufen. Mitarbeitende wurden außerhalb ihrer Arbeitszeit kontaktiert und unter Druck gesetzt, kurzfristig einzuspringen. Eine gesunde Work-Life-Balance war unter diesen Bedingungen nicht möglich.

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1,0
VorgesetztenverhaltenEx-Angestellte/r oder Arbeiter/in

Führungskräfte kamen ihrer Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) nicht nach, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Mitarbeitenden vor psychischer Überlastung. Kritische Rückmeldungen wurden ignoriert oder als persönliche Angriffe gewertet. In der Praxis führte dies zu einem Klima der Angst und Unsicherheit.

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1,0
Interessante AufgabenEx-Angestellte/r oder Arbeiter/in

Die Arbeit war fachlich anspruchsvoll, aber durch Personalmangel und unzureichende Weiterbildungsmöglichkeiten (§ 4 Nr. 1 ArbSchG) nicht adäquat leistbar. Mitarbeitende wurden regelmäßig mit Situationen konfrontiert, die ohne entsprechende Schulung ein erhebliches Risiko für sich selbst und die betreuten Personen darstellen.

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