Hier muss der Außendienst nicht nur laufen, sondern auch permanent kuschen. Vertrag unbedingt vorher prüfen lassen.
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Der Handelsvertretervertrag geht völlig zu Lasten des HV. Die Provisionen sind nicht Vertragsbestandteil, sondern separat beigefügt, somit können Änderungen nach Gusto vorgenommen werden.
Der Ausgleichsanspruch des HV nach HGB 89b soll hier sogar vertraglich minimiert werden, auf max. ein Viertel der Jahresprovision, bei weniger als 5 Jahren Zugehörigkeit entsprechend geringer.
Das ist rechtlich nicht haltbar, aber sicher ein Knackpunkt bei Vertragsbeendigung.
Es gibt zudem Passagen im Vertrag, die einen Einbehalt/Rückzahlung von Provisionen vorsehen, was allerdings nicht HGB konform ist und teuer werden kann.
So z.B. bei nachträglichen Änderungen durch den Verlag oder bei nicht vollständiger Zahlung des Auftrags nach mehr als 12 Monaten.
Hier soll also der HV für schlechtes Inkasso in Verantwortung treten.
Das alles ist sehr einseitig.
Verbesserungsvorschläge
Der Verlag sollte besser seine Außendienstler als Partner sehen, was sie nach HGB auch sind.
Ein ständig gegängelter Verkäufer ist schlecht motiviert und bringt entsprechende Ergebnisse.
Vorgesetztenverhalten
Schlechte Kommunikation "von oben nach unten":
Unrealistische Ziele.
Es gibt Vorgesetzte, die mangelnde Erfahrungen mit vermehrten Weisungen kompensieren wollen.
Arbeitsbedingungen
I-Pad mit Verlagssoftware, welches stets mitgenommen werden soll.
Gehalt/Sozialleistungen
Die Provisionen sind lediglich Anhang, nicht Bestandteil des Vertrags, somit sind Änderungen stets möglich.
Winzige Zusatzprovisionen.
Vorsicht beim HV-Vertrag, da gibt es einige Fallstricke !