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Land 
Schleswig-Holstein
Bewertung

Top
Company
2025

Wertschätzung sieht anders aus...

2,5
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Land Schleswig-Holstein (Kiel, Finanzministerium) in Kiel gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

30,- € Zuschuss zum Deutschlandticket

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

41-Stunden-Woche, sehr geringes Weihnachtsgeld für Kollegen (bis A10-Besoldung), hoher Selbstbehalt Beihilfe, Kürzung der Beihilfe geplant, kein Urlaubsgeld, kein Zuschuss zum E-Bike-Leasing, wenige Benefits, Abschaffungs des Weihnachtsgeldes für alle ab 2007, Klageverfahren gegen den Arbeeitgeber notwendig für aktuelle Besoldung ab 2022!, amtsangemesse Besoldung ist erheblich gestört.

Verbesserungsvorschläge

Es gibt kaum Wertschätzung.


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

Karriere/Weiterbildung

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Mitarbeiter von Land Schleswig-Holstein

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

vielen Dank für Ihre Bewertung. Wir schätzen es sehr, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge mitzuteilen und freuen uns, dass Sie den Zuschuss zum Deutschlandticket positiv hervorheben. Der Zuschuss ist Teil unserer Bemühungen die klimafreundliche Mobilität zu fördern. Wenngleich wir bedauern, dass Sie das Land Schleswig-Holstein insgesamt als Arbeitgeber nicht empfehlen können.

Erfreulich sind die von Ihnen positiv bewerteten Kategorien Kollegenzusammenhalt, Gleichberechtigung, Work-Life-Balance, Interessante Aufgaben. Auf die von Ihnen angesprochene Kritik am Arbeitgeber möchten wir gerne eingehen.

1. Arbeitszeit und Sonderzahlungen:
Die 41-Stunden-Woche sowie die Regelungen zu Weihnachts- und Urlaubsgeld sind gesetzlich festgelegt und Teil übergreifender Haushaltsregelungen.
Das „Weihnachtsgeld“ wurde nicht gänzlich abgeschafft. Nach der seit 2007 greifenden Neuregelung wird ein allgemeiner Betrag der jährlichen Sonderzahlung im Dezember in Höhe von 660 € für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 (Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Anwärterinnen und Anwärter 330 €) vorgesehen. Dieses wurde durch Sonderzahlungen in den Jahren 2023 und 2024 erhöht. Für die höheren Besoldungsgruppen kann die Neuregelung zu einem Wegfall führen, sofern keine Kinder vorhanden sind. In allen Besoldungsgruppen für jedes im Familienzuschlag berücksichtigte Kind wird eine Sonderzahlung in Höhe von 400 € gewährt. Für die Jahr 2023 und 2024 wurde dieser Betrag mit dem Besoldungsanpassungsgesetz 2024 um jeweils 250 € ergänzt.
2. Beihilfe und Selbstbehalte:
Die geplanten Änderungen der Selbstbehalte und Beihilfeleistungen, insbesondere die moderate Erhöhung zum 01.01.2025, orientieren sich an den Notwendigkeiten der Haushaltskonsolidierung. Dabei wird versucht, soziale Aspekte wie Familien- und Beschäftigungssituationen zu berücksichtigen.
3. Benefits und Zuschüsse:
Die gesetzliche Regelung sieht die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung für das E-Bike-Leasing vor. Diese führt in Abhängigkeit von den steuerlichen Grundlagen zu einem Steuervorteil. Weitergehende Bezügeleistungen müssen sich vorrangig auf die Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beziehen. Zuschüsse zum E-Bike-Leasing würden bei dieser Frage nicht helfen. Auch für die Tarifkräfte ist keine bessere Reglung getroffen, da die mit der letzten Tarifeinigung geschaffene tarifliche Regelung insoweit auf die beamtenrechtlichen Regelungen verweist.
In Bezug auf die Benefits, die das Land als Arbeitgeber bietet, bemühen wir uns, weitere Angebote zu schaffen. So wird das bereits bestehende Angebot alsbald mit einem Rahmenfitnessprogramm für alle Beschäftigten ergänzt.
4. Klageverfahren und Besoldung:
Die Frage der amtsangemessenen Besoldung ist komplex und unterliegt derzeit noch einer gerichtlichen Überprüfung. Das Finanzministerium ist bestrebt, eine verfassungskonforme Lösung zu gewährleisten, und überprüft kontinuierlich die Alimentationsregelungen.
5. Wertschätzung:
Ihre Wahrnehmung, dass es an Wertschätzung mangelt, nehmen wir sehr ernst. Wir arbeiten daran, die Anerkennung der Leistungen aller Beschäftigten zu verbessern, sowohl durch materielle als auch immaterielle Maßnahmen. Wir möchten natürlich in allen unseren Arbeitsbereichen gleichsam zufriedenstellende Bedingungen schaffen. Wir würden uns freuen, wenn Sie an Ihre Führungskraft oder an die für Sie zuständige Personalverwaltungsstelle Ihrer Dienststelle herantreten, um die Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Mit freundlichen Grüßen
- Ihr Team vom Zentralen Personalmanagement -

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