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Sparkasse 
Ulm
Bewertung

Im großen und ganzen ist die Sparkasse Ulm ein sehr guter Arbeitgeber bezüglich Kariere oder Weiterbildungen. Abeerrr...

2,7
Nicht empfohlen
Hat zum Zeitpunkt der Bewertung bei SPARKASSE ULM gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Weiterbildungen //Karriere.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Das Feedback wird zwar dankend entgegengenommen, jedoch nicht in die Praxis umgesetzt.

Verbesserungsvorschläge

Es sollte vermieden werden, lediglich aufgrund des Fachkräftemangels Kompromisse bei der Auswahl zu machen. Insbesondere wenn es um die Geschäftsleitung geht.

Kollegenzusammenhalt

Kein Kommentar.

Arbeitsbedingungen

Passt.

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Naja.. Man bemüht sich zumindest..

Gehalt/Sozialleistungen

Es könnte ruhig ein bisschen mehr sein.

Karriere/Weiterbildung

Supeer.


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Vorgesetztenverhalten

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Image

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Arbeitgeber-Kommentar

Margit Pachner, Bereichsleiterin Personal
Margit PachnerBereichsleiterin Personal

Vielen Dank für Ihre Bewertung! Wir freuen uns zu hören, dass Sie unsere Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten schätzen. Es ist uns wichtig, unseren Mitarbeiter: Innen die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln und ihre Karriere voranzutreiben.

Wir bedauern, dass Sie das Gefühl haben, dass Ihr Feedback nicht in die Praxis umgesetzt wird. Wir nehmen Ihre Anregungen ernst und werden unsere Feedback-Prozesse und Ihre Umsetzung verstärkt im Auge behalten.
Zur Auswahl von Führungskräften haben wir einen strukturierten Prozess implementiert, um deren Eignung bzw. Potential zu prüfen, um so die Führungsqualität sicher zu stellen. Mitarbeiter: Innen die neu in Führung kommen bilden wir in unserem Programm "neu in Führung" aus und erfahrene Führungskräfte bilden wir permanent und systematisch in Formaten wie Lernwerkstätten, Kollegiale Fallberatung etc. weiter.
Die Eignung einer Person für eine Geschäftsleiterposition in einem Kreditinstitut regelt das Gesetz in § 25c KWG. Die Entscheidung wann und ob die Voraussetzungen für die Geschäftsleitereignung nach § 25c KWG bei einer Person vorliegen, obliegt der strengen Prüfung der Bundesaufsichtbehörde (BaFin). Die Entscheidung über die Bestellung einer Personen in die Geschäftsleitung einer Sparkasse trifft der Verwaltungsrat und nicht die Sparkasse.

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