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Stadt 
Frankfurt 
am 
Main
Bewertung

Leider kein Interesse daran Fachkräfte einzustellen, welche das Team bereichern und entlasten würden.

2,8
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Stadt Frankfurt am Main in Frankfurt am Main gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Ich arbeite in einem modernen Bürogebäude, das Gehalt kommt wie im öD gewohnt pünktlich und zuverlässig, 30 Tage Urlaub und JobTicket.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

In vielen Dingen ist die Stadt Frankfurt sehr altbacken unterwegs. Grade was Einstellungsprozesse betrifft empfinde ich es als steif und unflexibel sowie sehr intransparent. Homeoffice wird auch nur minimal gewährt, zudem erst nach der Probezeit, auch darf man während der Probezeit keinen Urlaub nehmen (gibt es nicht mal eine Rechtsgrundlage für).

Verbesserungsvorschläge

Ich arbeite in einem Fachbereich, der seit Jahren unter Personalmangel und hoher Fluktuation leidet. Leider werden hier überwiegend unqualifizierte Kräfte eingestellt, obwohl es Bewerbungen von Kollegen aus dem öD mit jahrelanger Berufserfahrung gibt. Diese möchten natürlich ihre Erfahrungsstufe behalten, was das Problem zu sein scheint, denn wie erklärt man sonst dass solche Personen abgelehnt werden? Darum würde ich mir mehr Offenheit und Flexibilität bei der Einstellung wünschen. Auch die Anforderung der Personalakte vom anderen Arbeitgeber trotz super Arbeitszeugnis und Beurteilungen ist völlig antiquiert und verzögert Verfahren nur unnötig.


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

Karriere/Weiterbildung

HilfreichHilfreich?1Zustimmenstimmt zuMeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Team PersonalmarketingTeam Personalmarketing

Sehr geehrte:r Bewerter:in,

danke, dass Sie eine Bewertung auf dieser Plattform verfasst haben und von Ihren Erfahrungen berichten.

Sie bemängeln, dass Homeoffice sowie Urlaub erst nach der Probezeit gewährt wird.

Dazu möchten wir ausführen, dass bei einem neu begründeten Arbeitsverhältnis der Anspruch auf den vollen Erholungsurlaub erst besteht, wenn eine Wartezeit von 6 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses zurückgelegt ist. Er kann daher erst nach Ablauf dieser Wartezeit in voller Höhe geltend gemacht werden. Diese urlaubsrechtliche Wartezeit besteht unabhängig von der Probezeit. Während der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses entsteht ein Teilurlaubsanspruch in Höhe von einem Zwölftel pro vollem Monat des Bestehens. Dies folgt aus § 26 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in Verbindung mit den §§ 4 bzw. 5 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG).
Es ist grundsätzlich möglich, besondere Ausnahmesituationen vorausgesetzt, Einzeltage an Urlaub in Höhe des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Teilurlaubs während der Probezeit zu nehmen.
Wir bitten darüber hinaus zu bedenken, dass die Probezeit eine Phase der Erprobung einer/eines neuen Kolleg:in ist. Zur Beurteilung ihrer/seiner Leistungen ist eine durchgängige Anwesenheit sinnvoll und zweckmäßig.

Zur Thematik Homeoffice erlauben Sie uns folgende Anmerkungen:
Bereits seit mehr als 20 Jahre bestehen bei der Stadt Frankfurt am Main Regelungen zum ortsflexiblen Arbeiten - seit 2020 in Form von Telearbeit von zu Hause und in mobiler Arbeit an grundsätzlich beliebigen Orten. Die Regelungen bilden auf Basis der geltenden gesetzlichen sowie tarif- und beamtenrechtlichen Bestimmungen einen verbindlichen Rahmen für alle Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt. Sie sind Grundlage für die in jedem Einzelfall individuell zu treffenden Abwägungen und Entscheidungen. Dabei ist vor allem zu betrachten, dass die zu erfüllenden Aufgaben für das ortsflexible Arbeiten geeignet sind.
Dieser Aspekt nimmt auch darauf Einfluss, in welchem Umfang ortsflexibel gearbeitet werden kann – bis zu 4/5 der monatlichen Arbeitszeit können von zu Hause erbracht werden.
Das ortsflexible Arbeiten kann für Mitarbeitende in der Einarbeitungsphase in Betracht kommen, soweit die qualifizierte Einarbeitung sichergestellt ist.

Die von Ihnen erwähnte Fallkonstellation kennen wir leider nicht und können diese deshalb nicht konkreter beurteilen.

Ihrer Bewertung können wir entnehmen, dass Sie die Stadtverwaltung bereits verlassen haben. Auf Ihrem weiteren beruflichen Weg wünschen wir Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Losch
Abteilungsleitung Personalmarketing, Ausbildung, Personalwirtschaft

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