4 Bewertungen von Bewerbern
4 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 1,9 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
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Alle Bewertungen durchlaufen den gleichen Prüfprozess - egal, ob sie positiv oder negativ sind. Im Zweifel werden Bewertende gebeten, einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältnis zu erbringen.
- alle Infos schon in Stellenbeschreibung packen, bevor man überrascht wird (bspw. Reisebereitschaft und große Verantwortung)
- kein Ghosting: es wurde gesagt, dass man sich zeitnahe nach maximal zwei Wochen meldet. Es kam keinerlei Reaktion mehr. Nun, mehr als zwei Monate später kam eine Absage.
- unpersönliche Absage: ohne Namen und viel zu spaet.
Von einer sehr zerstreuten Person wurde mir ein Gesprächstermin am nächsten Werktag (morgens) gegeben. Der Gesprächspartner war absolut unvorbereitet. Er hatte nicht einmal meine Unterlagen gelesen und wusste nicht, auf welche Stelle ich mich bewerbe. Bin sehr froh, das ich in dem Laden nicht gelandet bin. Habe nach ~3 Monaten, als ich längst eine andere Stelle angetreten hatte, eine Absage bekommen. Verschwendet nicht eure Zeit bei dieser "Firma".
- Ich hatte bei meinem Bewerbungsgespräch das Gefühl, dass man meine Bewerbung nur überflogen hat, da zahlreiche Eckdaten meiner Bewerbung falsch genannt wurden und nicht einmal mein Name richtig ausgesprochen wurde, obwohl er nicht schwer ist. Das muss besser werden!
-Während der Bewerbung hatte ich außerdem den Eindruck, dass es mehr darum ging, die Firma als das Non-Plus-Ultra darzustellen, als den Bewerber kennenzulernen und zu sehen, ob er ins Unternehmen passt. Dazu wirkte der Interviewende desinteressiert. Mehr Interesse am Bewerber und weniger Selbstpräsentation wären daher wünschenswert.
- Zu guter Letzt leider ein Punkt, der vielen Unternehmen vorzuwerfen ist: Ich habe nach meinem Bewerbungsgespräch keine Absage bekommen, sondern einfach keine Rückmeldung. Trotzdem hieß es zuvor, man würde sich in 2-3 Wochen melden. Das ist respektlos. Zumindest für eine kurze, höfliche Absage sollte etwas Zeit sein.
Ich möchte an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass es sich bei den Schilderungen um meine Meinung handelt. Diese ist nach § 5 des Grundgesetzes der BRD Deutschland geschützt.