21 Bewertungen von Bewerbern
21 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 3,3 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
21 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 3,3 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
Alle Bewertungen durchlaufen den gleichen Prüfprozess - egal, ob sie positiv oder negativ sind. Im Zweifel werden Bewertende gebeten, einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältnis zu erbringen.
Sitzordnung bei Bewerbungsgespräch hat mich verunsichert und etwas eingeschüchtert (Bewerber vorne in der Mitte, viele Interviewer im Halbkreis drum herum). Ansonsten war das Gespräch bei der VBG so wertschätzend und persönlich wie ich noch nie ein Bewerbungsgespräch empfunden habe. Angesprochen auf Zweifel und Ängste in Bezug auf die neuen Aufgaben wurde bestärkend durch eine Kollegin eingewirkt ("das schaffen Sie, da bin ich sicher").
Für mich der Hauptgrund mich nach Zusage durch die VBG (die schneller als angekündigt erfolgte) auch von meiner Seite aus für die VBG als Arbeitgeberin zu entscheiden.
Fragenkatalog erweitern (zu VBG und fachlichen Themen; nicht ausschließlich zu Werdegang, Persönlichkeit und Führungsverhalten, wie z. B. koop. Führungsstil); Absage ist kein Problem, schriftliche Rückmeldung jedoch wertschätzender formulieren
Die Absage, die man erhält, ist unhöflich und überhaupt nicht wertschätzend formuliert. Es steht nur drin: „Wir teilen Ihnen mit, dass Sie keine Einladung zum Gespräch erhalten werden.“ Vorsintflutlich in der Formulierung, das dürften selbst Nicht-Personaler bemerken. Der heutige Standard wäre ein wertschätzender Dank für die Bewerbung, der Hinweis, dass es dieses Mal leider nicht geklappt hat, und dass diese Absage kein negatives Werturteil über die Fähigkeiten des Bewerbers beinhaltet. Hier findet sich nichts davon; auch keine Begründung für die Absage, obwohl die Qualifikation laut Stellenbeschreibung passt.
Wenn die VBG im Bewerbungsprozess zu strikt mit Bewerbern umgeht, kann das nicht Sinn und Zweck sein, Fachkräfte für die IT zu gewinnen.
Mit den durchgeführten einigen von insgesamt 16 Fragen im Fragebogen und Nachfragen seitens der VBG kann man dies nicht bestehen.
Und das war nicht mein erster, das war mein dritter, und hiermit letzter Versuch, mich dort zu bewerben.
Besser geht immer.
Zwei identische Stellen waren ausgeschrieben, eine unbefristete und eine befristete Stelle. Die Einladung zum Auswahlgespräch enthielt die Information, dass die unbefristete Stelle an eine interne Person vergeben wird. Interne Bewerbungen würden in der VBG vorrangig behandelt. Daher sei nur noch die befristete Stelle zu besetzen.
Während des Auswahlgesprächs erfuhr ich, dass die befristete Stelle nicht entfristet werden könne. Es wurde erwähnt, dass möglicherweise nach den zwei Jahren eine erneute Ausschreibung stattfindet. Die Leitung erklärte, dass jeder Mitarbeitende der Abteilung für einen bestimmten Bereich zuständig sei. Ich fragte daraufhin, für welchen Bereich die ausgeschriebene Stelle zuständig wäre. Die Antwort lautete, dass nach Talenten gesucht werde und dann geschaut werde, was passt.
Etwa vier Wochen nach dem Auswahlgespräch erhielt ich einen Anruf, bei dem man sich für die verspätete Rückmeldung entschuldigte. Es gab noch Klärungsbedarf bezüglich der Entscheidung zwischen der befristeten und unbefristeten Stelle. Diese Aussage widerspricht der Information in der Einladung zum Auswahlgespräch. Ein paar Tage später erhielt ich die schriftliche Absage per Post. In der Absage wurde angegeben, dass die fachliche Eignung ausschlaggebend war. An dieser Stelle ist für mich unklar, woran sich die fachliche Eignung orientierte, wenn der Aufgabenbereich zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung nicht festgelegt war. Grundsätzlich frage ich mich, wie für Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung so eine objektive Vergleichbarkeit gemäß HamGleiG bzw. SGB IX gewährleistet werden kann.
Insgesamt bot das Auswahlverfahren eine sehr professionelle Begleitung und das Gespräch fand in einer offenen und freundlichen Atmosphäre statt. Gleichzeitig irritieren mich die Widersprüche in der Argumentation zur Stellenbesetzung.
Vielleicht mit den Bewerbern, die nicht weiter sind, auch telefonisch Benachrichtigen und nicht nur per Mail. Kommunikation ist alles
Auf die Anfrage, ob der Termin zum Bewerbungsgespräch geändert werden kann, wird man sofort aus dem Bewerberkreis geworfen (ohne jeden vorherigen Hinweis, Rückfrage, o.ä.). Bei telefonischer Rückfrage wurde mit "Schulterzucken" reagiert. Absolut unmögliches Verhalten, geht gar nicht!
keine
Plattform Bewerberportal verbessern
„Anbei erhalten Sie die Absage. Freundliche Grüße“ - zwei Sätze mehr hätten gut getan.
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